Einhandsgut

Einhandsgut

Einhandsgut, Sondergut, alles Vermögen, was nicht Gesamtgut der Ehegatten ist; dann das Sondervermögen eines Ehegatten, dessen Nutzungen nicht zur Mittragung der Ehelasten bestimmt sind. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch nennt das E. im letztern Falle Vorbehaltsgut.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Einhandsgut — (Sondergut) nannte man oftmals da, wo eheliche Gütergemeinschaft galt, dasjenige Vermögen der Ehegatten, das nicht in die Gemeinschaft fällt, sondern im ausschließlichen Eigentum eines der Ehegatten stand (s. Ehegüterrecht, S. 400) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Spargut — (Einhandsgut, Spielpfennig, Trüffelpfennig), ein Vermögenstheil, welchen bei ehelicher Gütergemeinschaft nach dem besondern Ehevertrag die Ehefrau sich vorbehalten hat u. welcher hiernach sowohl dem ehemännlichen Mundium, als der Haftpflicht für… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Propregut — Propregut, soviel wie Einhandsgut (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sondergut — Sondergut, s. Einhandsgut …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eheliches Güterrecht — Eheliches Güterrecht, das vermögensrechtliche Verhältnis zwischen Ehegatten, wird entweder durch Ehevertrag (s.d.) oder durch Gesetz geregelt. Bei der gesetzlichen Regelung unterscheidet man verschiedene Systeme, die entweder auf dem Prinzip der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesamtgut — Gesamtgut, im Ehelichen Güterrecht (s.d.) das dem Mann und der Frau gemeinsame Vermögen im Gegensatz zum Einhandsgut (s.d.) des einzelnen Ehegatten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gut — Gut, in landw. Sinne s. Landgut; über vorbehaltenes G. s. Einhandsgut; in der Technologie s.v.w. Masse (z.B. Schmelz G., Mahl G.); im Seewesen s.v.w. Takelage, Tau G. (s. Laufendes Gut). (S. auch Güter) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Propre — (frz., spr. propr), eigen, eigentümlich; reinlich, nett; Propretät (propreté), Sauberkeit, Nettigkeit. Propregut, s.v.w. Einhandsgut (s.d.). Proprehandel, Handel für eigene Rechnung, im Gegensatz von Komissionshandel …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rezeptitien — Rezeptitĭen (lat.), die von der Nutznießung des Mannes ausgeschlossenen Vermögensteile der Frau, Vorbehaltsgut (s. Einhandsgut) …   Kleines Konversations-Lexikon

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